Ferienwohnung Hein

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Beschreibung

Über einen separaten Eingang gelangen Sie über eine Treppe einen Stock höher (Dachgeschoss) in die Ferienwohnung. Ihr Auto können Sie direkt vor dem Eingang zur Ferienwohnung parken.
Die Entfernung zu Fuß zum Chiemsee beträgt ca. 10 Minuten. Auch die Ortsmitte mit den Einkaufsmöglichkeiten ist in 10 Minuten zu erreichen.

Die Verfügbarkeit der Ferienwohnung entnehmen Sie bitte dem Kalender weiter unten.

Ausstattung

  • Gepflegte Wohnung (47 m²) mit Ostbalkon
  • Wohnküche
  • Mikrowelle
  • Kaffeemaschine
  • Kühlschrank, Geschirrspülmaschine
  • 2 Schlafzimmer + Zusatzzimmer
  • Bad mit Dusche/WC
  • Heizung
  • Bettwäsche & Handtücher inklusive

Preise 2025

Vorsaison (04.01. - 29.03.)

€ 85,- pro Nacht

Nebensaison (39.03. - 31.05. & 13.09. - 01.11.)

€ 90,- pro Nacht

Hauptsaison (31.05. - 13.09.)

€ 95,- pro Nacht

Nachsaison (01.11. - 20.12.)

€ 85,- pro Nacht

Verfügbarkeit

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grün: frei | orange: Wechseltag | rot: belegt

Die angegebenen Preise beziehen sich für 2 erwachsene Personen und ein Kind pro Nacht.


Mindestbuchungszeit:

In der Vor- Neben- und Nachsaison sind Kurzzeitübernachtungen ab 4 Nächte mit einem Aufpreis von € 10 möglich.
Hauptsaison mindestens 7 bzw.14 Nächte mit Buchung von Samstag bis Samstag.

Im Mietpreis sind alle Nebenkosten außer Endreinigung und Kurbeitrag enthalten. Wir weisen darauf hin, dass eine Zahlung mit Karte bei uns nicht möglich ist.


Stornobedingungen:

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Bei einem Rücktritt der Buchung oder wird die gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen, so ist der Gast dennoch grundsätzlich verpflichtet die Buchungssumme zu entrichten. Der Vermieter bemüht sich um eine anderweitige Belegung der Unterkunft, wobei keine Verpflichtung besteht, besondere Anstrengungen zur Weitervermietung zu unternehmen. Konnte diese nicht erreicht werden, so werden nur die ersparten Aufwendungen in Anrechnung gebracht. Die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen für Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung wird von der Rechtsprechung auf eine Quote von 90 % festgesetzt. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.